Arm in Bayern – arm an Chancen
„Ausländer“ durch „MigrantInnen“ ersetzen
Wird mündlich nachgereicht
Arme Kinder – armes Bayern
- Seite 36 Zeile 25- 31 ersetzen:
Jedes zehnte Kind in Bayern lebt in relativer Armut, d. h. es wächst in einem Haushalt auf, indem die Eltern weniger als die Hälfte des Durchschnitteinkommens zur Verfügung haben. So sind Kinder auch nicht per se arm, sondern die Haushalte in denen sie leben.
Die Start- und Lebenschancen von Kindern hängen noch immer stark von der sozialen Herkunft ab. Sozial schwache Familien weisen oft mehrere Armutsrisiken auf.
Bei Einwandererfamilien hat sich zum Beispiel die Armutsrate in den 1990er Jahren von 5 auf 15% verdreifacht.
MigrantInnen und ihre Kinder sind besonders von den verschiedenen Ausprägungen und Folgen von Armut betroffen.
Wird mündlich nachgereicht
Armut beeinträchtigt das ganze Leben
- Seite 37 Zeile 11 – 19 ersetzen durch:
Generell gilt, dass Armut viel mehr bedeutet, als wenig Geld zu haben. Armut zieht sich wie ein roter Faden durch alle Lebens-bereiche der davon betroffenen Kinder. Sie weisen in vielen Fällen eine unzureichende kognitive Entwicklung, ein niedrigeres Selbst-wertgefühl und schlechtere schulische Leistungen auf als Kinder, die nicht in Armut leben. Es mangelt ihnen häufig an Entfaltungs- und Spielmöglichkeiten und sie sehen sich mit wachsender Chancenungleichheit sowie Perspektivlosigkeit konfrontiert. Sie leben oft in beengten Wohnverhältnissen und in vernachlässigten Stadtteilen. In Armut lebende Kinder haben generell ein höheres Risiko, krank zu werden und liegen in ihrer körperlichen und psychischen Entwicklung häufig zurück.
Armut erlaubt es den Kindern also nicht, ihre Potentiale und Ressourcen angemessen zu entwickeln. So steigt die Gefahr, dass sich Entwicklungsdefizite herausbilden, die später nur schwer oder gar nicht aufgeholt werden können.
Kinderarmut ist dermaßen weitreichend, dass zu ihrer Bekämpfung bzw. Vermeidung auch auf verschiedenen Ebenen angesetzt werden muss. Kinder wachsen in einem sozialen und kulturellen Umfeld auf, indem sie gut oder weniger gut gefördert werden. Neben einer Existenz sichernden finanziellen Absicherung muss deshalb der Ausbau der Betreuungs- und Bildungsangebote vorangetrieben werden.
Es soll stärker verdeutlicht werden, wie umfassend und weitreichend Kinderarmut ist. Klar muss werden, dass zu ihrer Bekämpfung bzw. Vermeidung auf verschiedenen Ebenen angesetzt werden muss.
Armut beeinträchtigt das ganze Leben
- Seite 37 Zeile 30 ergänzen:
- Anspruch auf „ganztägige“ Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr umsetzen
Wird mündlich nachgereicht
Armut beeinträchtigt das ganze Leben
- Seite 37 ab Zeile 37 ergänzen:
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- uns dafür einsetzen, dass die Regelsätze an die alters- und entwicklungsspezifischen Bedarfe von Kindern anpasst werden.
- kurzfristig dafür sorgen, dass Sachleistungen die der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen dienen, gewährt werden. Dazu gehören u.a. Lernmittel und Schulmaterial, die Inanspruchnahme von Sport-angeboten, Musikschulen und Bibliotheken sowie Kosten für die Schülerbeförderung.
Die derzeitigen bedarfsfernen Regelsätze im SGB II und XII führen zu einer strukturellen Unterversorgung von Familien, die Sozialleistungen beziehen. Eine Existenz sichernde materielle Absicherung durch bedarfsgerechte Regelleistung ist jedoch eine notwendige Bedingung für die Sicherung von Teilhabechancen und für die Inanspruchnahme von staatlichen Bildungs- und Betreuungs-Infrastrukturleistungen.
Einzelne Verbraucherpositionen, die für die Entwicklung von Kindern elementar sind – wie z.B. Bildung – werden im Eckregelsatz und damit auch im abgeleiteten Kinderregelsatz nicht abgebildet. Auf andere Ausgabenpositionen, wie z.B. Essen werden noch mal prozentuale Abschläge vorgenommen. Diese für Kinder und Jugendliche ungeeignete Regelsatzberechnung führt zu erkennbar bedarfsfernen Festsetzungen.
Durch die unzureichende Ableitung der Kinder-Regelleistungen von einer unzureichenden Bezugsgröße entsteht eine materielle Unterversorgung von Familien, die Sozialleistungen beziehen. Damit verbunden sind eingeschränkte Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche. Eine alternde Wissensgesellschaft, wie die Bundesrepublik, kann sich diese strukturelle Benachteiligung von armen Kindern nicht leisten.
Armut beeinträchtigt das ganze Leben
- Seite 37 ab Zeile 37 ergänzen:
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- perspektivisch die Familien- und Eheförderung neu ordnen und damit einhergehend eine existenzsichernde Kindergrundsicherung einführen.
Gegen Jugendgewalt: Handeln statt wegsehen
- S. 43 Einfügen nach „Jugendarbeit: Vielfalt stärken“ ab Zeile 19:
Gewalt unter Jugendlichen bzw. von ihnen ausgeübte Gewalt ist nicht neu. Zur Dramatisierung der Situation besteht kein Anlass, das Phänomen darf natürlich aber auch nicht verharmlost werden.
Unser Ziel ist es, Gewalt zu verhindern. Zur Bekämpfung von Jugendgewalt setzen wir auf zwei Strategien: zum einen setzen wir auf wirksame Prävention, die verhindert, dass aus Kindern gewalttätige Jugendliche werden. Zum anderen setzen wir auf einen schnellen Eingriff, wenn Gewalt verübt wird.
Gewalttätige Jugendliche müssen merken, dass ihr Handeln Folgen hat, und lernen, sich friedlich zu behaupten. Oft dauert es zu lange, bis das Verfahren beginnt und Sanktionen erfolgen. Das Jugendstrafrecht bietet genügend und gute Möglichkeiten für den Umgang mit jugendlichen Straftätern. Das Recht muss also nicht verschärft werden, aber den Vollzug müssen wir entscheidend verbessern. Wir wollen früher ansetzen und schneller reagieren.
Haft allein kann neue Straftaten nicht verhindern. Wichtiger und erfolgsversprechender ist es, auf Erziehung und Verhaltens-änderung zu setzen. Durchdachte pädagogische Programme, bei denen sich die Jugendlichen mit ihrer Tat und deren Folgen intensiv auseinandersetzen müssen, verlangen ihnen mehr ab, als bloß ihren Arrest oder eine Gefängnisstrafe abzusitzen.
Wir machen uns dafür stark, dass die Mittel für die Betreuung straffälliger Jugendlicher nicht gekürzt werden. Jugendhilfe, Justiz und Polizei müssen angemessen ausgestattet werden. Denn wer bei Kindern und Jugendlichen heute spart, zahlt dafür in Zukunft ein Vielfaches.
Es handelt sich um ein wichtiges Thema, dass nach den Übergriffen in München bundesweite Aufmerksamkeit erfahren hat.
Hochschulen öffnen und ausbauen
- Seite 34 Zeile 31 nach „Abitur“einfügen:
Wenn man dieses Ziel ernst nimmt, müssen sich die Hochschulen darauf einstellen, dass in Zukunft an den Hochschulen der Anteil von Studierenden mit Kindern steigen wird. Wenn wir unser Land zum attraktiven Standort für die kreativsten Köpfe machen wollen, braucht es auch mehr Angebote und eine stärkere Offenheit gegenüber Studierenden und Forschenden mit Kindern.
Große Unternehmen haben längst angefangen, z.B. flexible Arbeitszeiten und familienfreundliche Angebote als Wettbewerbs-vorteil in der Konkurrenz um gut ausgebildete und innovative
MitarbeiterInnen zu nutzen. Wollen die Hochschulen hier nicht den Anschluss verlieren, müssen sie ihr Berufsbild entsprechend modernisieren. All diese Barrieren gilt es auf dem Weg zu familienfreundlichen Hochschulen durch konkrete und praxis-taugliche Maßnahmen und Projekte zu überwinden
Hochschulen öffnen und ausbauen
- Seite 34 Zeile 17 einfügen:
Auch ein Mentalitätswandel in Richtung mehr Familienfreundlichkeit steht dem Wissenschafts- und Hochschulsystem noch bevor.
Um mehr Chancengerechtigkeit zu verwirklichen, bedarf es neben einer Vielzahl gezielter gleichstellungspolitischer Maßnahmen generell einer veränderten Wissenschafts- und Arbeitskultur. Chancengerechtigkeit schließt insofern eine kulturelle Dimension ein. Immer noch herrscht hierzulande ein Berufsbild des typischer-weise männlichen Wissenschaftlers vor, der sich abgekoppelt und „einzelkämpferisch“ einzig auf seine Wissenschaft stürzt. Dieses Berufsbild wirkt auf junge Menschen, sowohl Männer als auch insbesondere Frauen, die eine akademische Laufbahn anstreben, abschreckend. Ein solches veraltetes Berufsbild trägt dazu bei, dass Hochschulen und Forschungseinrichtungen im sich durch den demografischen Wandel verschärfenden Wettbewerb um hochqualifizierte
AkademikerInnen und Nachwuchswissenschaft-lerInnen ins Hintertreffen zu geraten drohen.
Kinderkrippen – Chancengerechtigkeit von Anfang an
- Seite 28-29 Zeilen 43- 1 ersetzen durch:
Bund, Länder und Kommunen müssen in einer gemeinsamen Anstrengung dafür sorgen, dass rasch ein breites Angebot an qualitativ hochwertigen Betreuungsplätzen entsteht.
Wir werden einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung zwischen vollendetem ersten und dem dritten Lebensjahr gesetzlich verankern.
In einem ersten Schritt soll ein gesichertes Angebot für diejenigen Kinder bereitgestellt werden, deren Mütter und/oder Väter erwerbstätig oder in Schulung, Studium oder beruflicher Fortbildung sind oder bei denen gewichtige erzieherische Gründe oder besondere familiäre Belastungen vorliegen. Dieser sogenannte konditionierte Rechtsanspruch soll ab Herbst 2009 volle Geltung erlangen.
In einer zweiten Stufe wird der Rechtsanspruch auf alle Kinder unter drei Jahren zum Herbst 2011 gesetzlich ausgeweitet.
Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Zugang zu Kindertagesbetreuung als frühkindliche Förder- und Bildungs-institution sowie als Instrument zur gesellschaftlichen Integration für Kinder mit Migrationshintergrund von immenser Bedeutung. Daher darf langfristig gesehen der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, sondern es muss allen Familien ermöglicht werden, ihre Kinder betreuen, bilden und erziehen zu lassen.
Um eine ausreichende bzw. flexible Kinderbetreuung zu gewährleisten, muss ein Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz verankert werden.
Wie von der Bundesregierung angekündigt, noch sechs Jahre bis zur Einführung eines Rechtsanspruchs zu warten, ist ein zu langer Zeitraum. Die Regierung hätte eine entsprechende Initiative schon spätestens mit dem Elterngeldbeschluss, also 2006 abschließen und auf den Weg bringen können.
Allzu viele Kinder und ihre Familien werden also womöglich erst in sechs Jahren einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen können. Das ist nicht akzeptabel und steht im Widerspruch zu der von allen politischen Kräften sowie der Fachwelt herausgestellten Dringlichkeit der Aufgabe, sei es im Hinblick auf bildungs-, armuts-, gesundheits- und integrationspolitische Heraus-forderungen, sei es um eine zentrale Hürde bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf abzubauen. Ein entschlossenes politisches Handeln kann hier Abhilfe schaffen. Es wäre ein ambitioniertes, aber realisierbares Verfahren, wenn zwei verbindliche Ausbaustufen beschlossen würden.
In der ersten Stufe werden die mit dem Tagesbetreuungsaus-baugesetz (TAG) zu Grunde gelegten und seit Anfang 2005 im SGB VIII geltenden Bedarfskriterien für die Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen mit einem Rechtsanspruch versehen. Dieser sogenannte konditionierte Rechtsanspruch soll ab Herbst 2009 volle Geltung erlangen. Damit würde in vertretbarer Zeit die „Betreuungslücke“ nach Ablauf des Elterngeldes geschlossen und Eltern ein früher Einstieg in das Berufsleben erheblich vereinfacht, wenn nicht sogar überhaupt erst ermöglicht. Ebenso erhalten Kinder mit dringendem Förderbedarf frühzeitig einen Platzanspruch.
In einer zweiten Stufe wird der Rechtsanspruch auf alle Kinder unter drei Jahren zum Herbst 2011 gesetzlich ausgeweitet. Gewiss wäre eine frühere Realisierung wünschenswert, zumal die TAG-Neuregelung in erster Linie auf erwerbstätige bzw. in Ausbildung befindliche Eltern und damit auf die Vereinbarkeit abzielt. Weitere Aufgaben und Vorzüge der Kindertagesbetreuung machen ein umfassendes Angebot, realisiert durch einen allgemeinen Rechtsanspruch, notwendig. Neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Zugang zu Kindertagesbetreuung als frühkindliche Förder- und Bildungsinstitution sowie als Instrument zur gesellschaftlichen Integration für Kinder mit Migrationshinter-grund von immenser Bedeutung. Nicht zuletzt ermöglicht Kinder-tagesbetreuung für viele Kinder überhaupt erst ein regelmäßiges Zusammensein mit anderen etwa gleichaltrigen Kindern. Diese Ziele werden nur eingeschränkt und mit dem zweiten Bedarfs-riterium des TAG in § 24 Abs. 3 abgedeckt, nach dem Kinder einen Betreuungsplatz erhalten sollen, wenn ohne diese Förderung ihr Wohl nicht gewährleistet ist. Die Kommunen sind deshalb aufgefordert, bis zur Realisierung eines allgemeinen Rechtsanspruchs diese Regelung nicht restriktiv, sondern weit auszulegen, um so schon frühzeitig möglichst viele Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ein Angebot zu unterbreiten. Außerdem sollte das Bewusstsein dafür gestärkt werden, dass die TAG-Kriterien keine Obergrenze darstellen.
Vorschulische Bildung: Früh investieren statt spät reparieren
- Seite 28 Zeilen 16 – 28 ersetzen durch:
Die frühkindliche Förderung und Bildung wurde in Deutschland lange unterschätzt. Es hat sich aber gezeigt, dass Kinder schon in der frühen Kindheit erstaunliche Kompetenzen ausbilden können. Hinzu kommt, dass sie eine intrinsische Neugier besitzen, die sie entdecken und ausprobieren lässt. Sie können also spielend an Bildung herangeführt werden und sich so die Schlüsselressource der Zukunft erschließen.
Kinder, die in einem für sie günstigen Umfeld aufwachsen, profitieren zusätzlich von einer qualitativ hochwertigen Betreuung und frühen Förderung in Kindertageseinrichtungen. Bei Kindern, die in einem weniger günstigen Umfeld aufwachsen, können eine gute Betreuung und Förderung helfen, Defizite rechzeitig auszu-gleichen – dies gilt insbesondere für Kinder aus benachteiligen Familien oder mit Migrationshintergrund.
Was bundesweit gilt, trifft in besonders ausgeprägter Form auf Bayern zu: ein ausreichendes und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot für Vorschulkinder – und hier speziell für Kinder unter 3 Jahren – fehlt.
Für Kinder in ganz jungen Jahren wird in jeglicher Hinsicht zu wenig getan: es gibt zu wenig finanzielle Mittel, zu wenige Einrichtungen und daneben auch zu wenig qualifiziertes Personal. Damit Kinder auch ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend gefördert werden können, muss der notwendige quantitative Ausbau von Angeboten mit qualitativen Verbesserungen einhergehen. Notwendig sind verträgliche Gruppengrößen, ein angemessener Personalschlüssel und die Einführung eines Qualitätsmanagements im frühkindlichen Betreuungs- und Bildungssystem. Gleichzeitig ist die Ausbildung von
ErzieherInnen in der Kindertagesbetreuung zu verändern. Die Anforderungen an die pädagogische und bildungsorientierte Arbeit mit Kindern werden zunehmend komplexer. Um dem sich ändernden Anforderungsprofil von Erzieherinnen und Erziehern gerecht zu werden, empfiehlt sich die Ausbildung von Frühpädagoginnen und -pädagogen an Fachhochschulen oder Universitäten. Langfristig sollte in den vorschulischen Einrichtungen ein Personal-Mix erreicht werden. Personen mit unterschiedlicher Ausbildung können dann für Betreuung, Bildung und Erziehung sorgen.
Entscheidend und in der ganzen Debatte im Hinblick auf den Betreuungsausbau unterbelichtet bleibt der Aspekt der Qualität. Klar muss sein, dass der Ausbau von Kinderbetreuung kein Selbstzweck ist. Der Qualitätsaspekt muss stärker betont werden.
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NicoAch - 11 May 2008